Reiseversicherung
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Stornogebühr Seevilla Freiberg
- § 5.5 Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
- § 5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag keine Stornogebühr
- 1 Monat bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% vom gesamten Arrangementpreis
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90% vom gesamten Arrangementpreis